Niederlande — Belgien — Luxemburg — NRW

Großes Team — immer Backup

Professionelle Musiker der absoluten Spitzenklasse

Individuelle Beratung für eine maßgeschneiderte Jazzband

Wir treten in den gesamten Niederlanden, in Belgien, . . . auf

. . . Luxemburg und Nordrhein-Westfalen

Der Spezialist für Live-Jazzbands für geschäftliche und private Anlässe

100 % spezialisiert auf Live-Hintergrundmusik

Spezialisiert auf Last-Minute-Buchungen

Bedingungen im Zusammenhang mit Corona

Mittlerweile kann Corona nicht mehr als höhere Gewalt angesehen werden. Die Lockdowns und die Schließung von Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten verursachen unserer Berufsgruppe sehr großen Schaden. Viele Berufsmusiker hatten keinen Anspruch auf die allgemeine Soforthilfe und stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand, während große Teile der Wirtschaft besser laufen als je zuvor. Diese Ungleichverteilung der Lasten ist äußerst ungerecht.

Wir bitten Sie, dies beim Lesen der nachstehenden Bedingungen zu berücksichtigen.

Wir haben zwei Bedingungen. So bleibt alles übersichtlich. Denn nach zwei Jahren Corona hat sich gezeigt, dass es praktisch unmöglich ist, Buchungsbedingungen aufzustellen, die alle Dutzende von Szenarien abdecken.

Sie möchten Ihre Buchung aufgrund von Corona verschieben

  • Sie zahlen einen Eigenanteil von 25 %
  • Diese Entschädigung gilt ausdrücklich unter allen Umständen. Unabhängig davon, ob ein Lockdown besteht oder nicht, ob es sich um höhere Gewalt handelt oder nicht, ob die Gastronomie vollständig oder vorübergehend geschlossen ist oder nicht, ob eine Begrenzung der Teilnehmerzahl besteht oder nicht, oder aus welchem Grund auch immer die Verlegung erfolgt.
  • Sie zahlen diese Gebühr, weil uns durch die Verschiebung der Buchung ein erheblicher Mehraufwand entsteht. Wir müssen die Verfügbarkeit der Musiker erneut prüfen, die Buchungsbestätigungen müssen neu bearbeitet und versendet werden, und wir müssen zahlreiche weitere administrative Schritte durchführen.
  • Außerdem zahlen Sie diese Gebühr, weil die Musiker den Termin Ihrer Buchung freigehalten und dafür andere Aufträge abgelehnt haben. Wir werden für eine Vielzahl von Veranstaltungen gebucht, sodass wir selbst dann, wenn beispielsweise die Gastronomie komplett geschlossen ist, einen Auftrag, etwa für eine Beerdigung, hätten annehmen können. Oder wenn Buchungen in den Niederlanden nicht möglich sind, hätten wir in Belgien auftreten können. Es ist also nie so schwarz-weiß, wie es scheint. Um diesen Schaden zumindest teilweise auszugleichen, zahlen Sie diese Entschädigung.

Sie möchten Ihre Buchung aufgrund von Corona stornieren

  • Sie zahlen einen Eigenanteil von 50 %
  • Diese Entschädigung gilt ausdrücklich unter allen Umständen. Unabhängig davon, ob ein Lockdown besteht oder nicht, ob die Gastronomie vollständig oder vorübergehend geschlossen ist oder nicht, ob eine Begrenzung der Besucherzahl besteht oder nicht, oder aus welchem Grund auch immer die Stornierung erfolgt.
  • Sie zahlen diese Entschädigung, um uns für die entgangenen Einnahmen zu entschädigen, die in diesen dramatischen Zeiten für Berufsmusiker so dringend benötigt werden.